EXPERTEN TIPP: Stop Polizei

So mancher bekommt vielleicht schon beim Gedanken an eine Polizeikontrolle Hitzewallungen. Doch wann darf ein Fahrzeug angehalten und kontrolliert werden? Was dürfen Beamte im Rahmen einer Kontrolle verlangen und inwieweit müssen Autofahrer überhaupt mitwirken?

Natürlich kann man darüber streiten, ob es nichts Wichtigeres gibt, als eine Verwarnung wegen eines nicht mitgeführten Führerscheins oder eine Anzeige wegen einer manipulierten Auspuffanlage. Kein Platz für Diskussionen bleibt hingegen, wenn es um Fahrzeuge geht, die eine Gefahr für andere darstellen. Jeder Verkehrsteilnehmer hat das Recht darauf, heil von A nach B zu kommen, ohne dass ihm der unzureichend befestigte Frontspoiler des Vordermannes durch die Frontscheibe fliegt. Natürlich wünscht sich jeder, dass die Rennleitung auch einmal ein Auge zudrückt und Verständnis zeigt. Dies kann ein Autofahrer aber nur einfordern, wer er im Gegenzug Verständnis für die Arbeit der anderen Seite zeigt. Entgegenkommen beruht auf Gegenseitigkeit. Ein respektvoller Umgang ist die Basis dafür.

Ein paar Tipps:
Verkehrsteilnehmer sollten dem Anhaltesignal möglichst unverzüglich Folge leisten. Ab dem Signal „STOP POLIZEI“ sollte das Fahrzeug gestoppt werden. Der Hinweis „POLIZEI - BITTE FOLGEN“ ist keine Aufforderung zum sofortigen Anhalten. Die Ordnungshüter lotsen zu einem geeigneten Ort. Dann Motor aus, Innenraumbeleuchtung und Warnblinkanlage einschalten und im Fahrzeug bleiben, bis jemand darum bittet, auszusteigen. Und: Ruhe bewahren!

Ein nettes „Hallo“ ist immer besser als ein patziges „Servus, nix zu tun heute?!“. Verkehrsteilnehmer können von Anfang an dazu beitragen, in welche Richtung eine Überprüfung gehen wird. Es schadet nichts, einen Beitrag zu einer ruhigen und entspannten Atmosphäre zu leisten. So werden die Chancen, dass einmal ein Auge zugedrückt wird, höher sein. Vor allem im Ordnungswidrigkeitsbereich besteht ein gewisser Ermessensspielraum.

Bis zum gewissen Grad müssen Kraftfahrer bei Kontrolle mitwirken. Das fängt bei Führerschein und Fahrzeugschein sowie sonstigen Unterlagen an. Wichtig: Alle Dokumente sind nur im Original gültig. Kopien können einem Fehlen bzw. Nichtmitführen gleichgesetzt und entsprechend geahndet werden.

Wer es mit unvorschriftsmäßigen Umbaumaßnahmen übertreibt, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen. Entscheidend ist vor allem, ob die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist oder nicht. Zum 1. Mai 2014 sind einige Änderungen in Kraft getreten. Der bisherige Verwarnungsgeldbereich wurde von 35 auf 55 Euro angehoben. Ab 60 Euro beginnt der Anzeigenbereich (= Punkte). Das einfache Erlöschen der Betriebserlaubnis schlägt mit 50 Euro zu Buche und bleibt somit punktefrei. Die Regelsätze des Bußgeldkataloges finden immer dann Anwendung, wenn von einer fahrlässigen Tatbegehung ausgegangen wird. Bei Vorsatz können Verwarnungs- und/oder Bußgeld auch verdoppelt werden. Deshalb empfiehlt es sich immer, Beifahrer und weitere Insassen zum Ruhigsein anzuhalten.

Sollte das Fahrzeug entstempelt worden sein, kann es ebenfalls teuer werden. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für die technische Untersuchung und Gebühren bei der Zulassungsstelle.
Eine weitere Maßnahme stellt die „Mitteilung über Fahrzeugmängel“ dar. Danach müssen vorhandene Mängel in einer bestimmten Frist behoben und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges bescheinigt werden. Wer diese achtlos verstreichen lässt, riskiert eine Stilllegung von Amts wegen. Sie ist kein Freifahrtschein, bis zum Stichtag mit unzulässigen Umbauten durch die Gegend zu fahren.